Der Oberste Gerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Provisionsanspruch des Maklers zusteht, wenn der Käufer vom Vertrag zurückgetreten ist, weil er nachträglich Mehrkosten übernehmen musste, von denen bei Vertragsabschluss noch nicht die Rede war. Es wurde ein schlüsselfertiges Objekt angeboten. Später...
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