Als wichtiger Kündigungsgrund gilt nach den allgemeinen Finanzierungsbedingungen von Geldinstituten der Umstand, dass gegen den Kunden Exekutionen wegen Forderungen geführt werden, die 15 % des von der Bank gewährten Rahmens oder 10.000 EUR übersteigen, es sei denn, der Kunde hat eine ausreichende andere Sicherheit zu...
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