Selbst wenn nach der Auftragsvergabe Schwierigkeiten auftauchen, dürfen wesentliche Bestimmungen des Vertrags nicht freihändig im Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geändert werden - und zwar auch nicht in der Art einer Vergleichsvereinbarung zur Vermeidung eines Streits mit ungewissem Ausgang -, es sei denn,...
Lesen Sie mehr...