Es ist in bestimmten Fällen erforderlich, dass mit den Anbietern nach Schluss der Anbotsfrist Verhandlungen über Details geführt werden. Dies ist aber nach einer neuen Entscheidung des EuGH (EuGH 5. 12. 2013, C-561/12, Nordecon und Ramboll Eesti) nur mit jenen Anbietern zulässig, deren Angebote, alle die in der Ausschreibung...
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