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9. Mrz. 2015

Mehrere Kreditnehmer-Kündigungsgrund gegen einen genügt

Als wichtiger Kündigungsgrund gilt nach den allgemeinen Finanzierungsbedingungen von Geldinstituten der Umstand, dass gegen den Kunden Exekutionen wegen Forderungen geführt werden, die 15 % des von der Bank gewährten Rahmens oder 10.000 EUR übersteigen, es sei denn, der Kunde hat eine ausreichende andere Sicherheit zu bieten.

Ist ein Kredit von mehreren Personen gemeinsam aufgenommen worden ist die entsprechende Bestimmung der Finanzierungsbedingungen so auszulegen dass die dort genannten wichtigen Kündigungsgründe schon dann vorliegen wenn auch nur bei einem der Kreditnehmer eingetreten ist.

Unzulässig ist eine Vertragsbestimmung, wonach eine Kündigung eines befristeten Vertrages ohne Grund (sei es auch mit angemessenen Frist) stattfinden darf. Dies ist gröblich benachteiligend und nichtig. (OGH 29. 10. 2014,7 Ob 106/14 k).

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