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6. Jun. 2016

Radweg zu Ende - Radler hat immer Nachrang

Wenn die Radfahranlage an der Kreuzung endet, hat ein Radfahrer gem § 19 Abs 6a StVO gegenüber dem Querverkehr als Teil des fließenden Verkehrs Nachrang, selbst wenn für den Querverkehr vor der Kreuzung das Vorrangzeichen „Vorrang geben“ angebracht ist. OGH 25. 2. 2016, 2 Ob 135/15i

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