Der Oberste Gerichtshof (OGH, 2Ob 141/10i) entschied, dass ein One-Night-Stand nicht den Unterhalt verwirken muss.
Das Paar ist formal nach wie vor verheiratet. Sie ist Deutsche, er Österreicher, gemeinsam wohnte man zuletzt in der Schweiz. Weil die Liebe bröckelte, vereinbarte man im Sommer 2007, dass die Frau in eine Wiener Mietwohnung...
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