Wer eine künftig entstehende Forderung abgetreten erhält, die schon zuvor wirksam zugunsten eines anderen (zur Sicherstellung) abgetreten wurde, ist bloß Scheinzessionar. Auch bei einer zukünftigen Forderung kann der zweite Zessionar keine Rechte an (zugunsten des Erstzessionars) bereits wirksam übertragenen Forderungen vom Zedenten erwerben, weil der Zedent bei der „zweiten Abtretung“ die Rechtszuständigkeit insoweit bereits verloren hat.
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Der Oberste Gerichtshof stellte das Ersturteil wieder her.
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Der Oberste Gerichtshof stellte das Ersturteil wieder her.Der Oberste Gerichtshof stellte das Ersturteil wieder her.Bei der Abtretung künftiger Forderungen, bei der die Einigung über die Zession schon zu einen bestimmten (früheren) Zeitpunkt erfolgt ist, wächst die Forderung dem Zessionar mit dem Entstehen der (jeweiligen Einzel-)Forderung zu, ohne dass es noch irgendwelcher weiterer Handlungen bedarf. Auch wenn es bei einer Sicherungszession zur Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts (der Zession) darüber hinaus noch des nötigen Modus (Publizitätsakts) bedarf, scheidet die abgetretene Forderung damit aus dem Vermögen des Zedenten aus und wird Bestandteil des Vermögens des (Erst-)Zessionars. Eine nochmalige Zession der gleichen Forderung durch den Zedenten verschafft dem zweiten Zessionar keine Rechte an der bereits einmal gültig abgetretenen Forderung, war ersterer doch nicht mehr Inhaber der Forderung.
OGH | 1 Ob 141/20x
(obiger Text entstammt teilweise oder gänzlich aus der vom OGH veröffentlichten Entscheidungs-Kurzfassung Hervorhebungen bisweilen von uns)