Bei einem konzerninternen Beteiligungserwerb ist es nicht mehr möglich, die Zinsen als Betriebsausgaben abzusetzen.
Mit der Begründung, dass die Abzugsfähigkeit der Zinsen zu unerwünschten steuerlichen Gestaltungen - vor allem bei international tätigen Konzernen - geführt hat, wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 die Abzugsfähigkeit der Zinsen eingeschränkt. Zinsen Können dann nicht mehr abgezogen werden, wenn sie in Zusammenhang mit einem fremdfinanzierten Erwerb einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von einem konzernzugehörigen Unternehmen oder von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter stehen. Aber nicht nur der unmittelbare fremdfinanzierte Beteiligungserwerb wird von der Neuregelung umfasst, sondern auch fremdfinanzierte Kapitalerhöhungen oder Gesellschafterzuschüsse, wenn sie in Zusammenhang mit einem "Konzernerwerb" stehen.
Rückwirkend
Betroffen vom Abzugsverbot derartiger Zinsen sind aber nicht nur Beteiligungserwerbe ab 2011, sondern auch in der Vergangenheit erworbene fremdfinanzierte Beteiligungen.
Die Gesetzesänderung trifft auch zahlreiche Klein- und Mittelbetriebe hart. Bestehende Strukturen sollten daher darauf hin überprüft werden, ob eine Rückzahlung des Fremdkapitals möglich ist, etwa durch eine (fremdfinanzierte) Dividende der Tochtergesellschaft.
Stefan Müller, Rechtsanwalt, Bludenz