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16. Okt. 2023

Wie detailliert sollte ein guter Mietvertrag sein?

Welche Punkte sollten in einem Mietvertrag geregelt sein und was ist aus Sicht des Vermieters unbedingt notwendig?

Für den Vermieter stellt sich die Frage, wie lang und detailliert ein guter Mietvertrag sein sollte. Der Vermieter hat manchmal Bedenken mit einem zu langen Vertrag den Mieter zu verunsichern. Detaillierte Regelungen dienen aber der Vermeidung von Streitigkeiten.

Schließlich ist es besser, vorab über mögliche Probleme entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Ich empfehle daher längere Mietverträge. Es ist auch eine Art Nagelprobe und hat eine gewisse Auswahlfunktion: Mieter, die mit langen Verträgen Probleme haben, sind meistens diejenigen, die ein Vermieter ohnehin nicht haben möchte.

Nach wie vor das Wichtigste ist eine rechtlich durchsetzbare, schriftliche Befristungsregelung, damit der Albtraum jedes Vermieters – ein unbefristeter und faktisch unkündbarer Mietvertrag – vermieden werden kann.

Bei der vertraglichen Gestaltung über Geschäfts- oder Gewerbeflächen ist zudem unbedingt das Gebührenthema und die damit zusammenhängende sorgfältige Befristungsgestaltung zu beachten.

Sonstige wichtigste Regelungspunkte:

  • genaue Definition der Vertragsparteien
  • Mietzinsvereinbarung mit richtiger USt.-Ausweisung
  • Wertsicherungsvereinbarung
  • Definition Betriebskosten 
  • Zustandsbeschreibung des Mietobjektes samt Lichtbildern und Protokoll
  • Instandhaltungsvereinbarung
  • Rückstellungsvereinbarung
  • Verwendungszweck
  • Kaution
  • Kosten/Gebühren
  • Sonstiges: Schriftformgebot, Hausordnung, Planbeilage, etc.

Experte Immobilienrecht

Immobilienrecht Experte Mag. Patrick PiccolruazMag. Patrick Piccolruaz verfügt als erfahrener Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der P&M Immobilien GmbH sowie als geprüfter Immobilienmakler, Verwalter und Bauträger über die rechtlichen Spezialkenntnisse und kennt den Immobilien-Markt in Vorarlberg. Er ist in der Immobilienbrache bestens vernetzt mit anderen Experten wie Bausachverständige, Architekten, Baufirmen und Bauträgern.

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Rechtsanwälte
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