suchen

26. Jun. 2013

Wer vertrauliche Daten ungeschützt lässt, haftet

Ein Arzt hinterließ in seinem Arbeitszimmer seinen Computer eingeschaltet. Die Daten wären zwar durch ein Passwort zu schützen gewesen. Der betreffende Arzt hatte den Zugang jedoch offen gelassen. Dadurch konnte eine Drittperson in Gesundheitsdaten einer fremden Person Einblick nehmen. Der beklagte Arzt wies jede Verantwortung von sich. Weder habe er sich Zugang zur Akte verschafft, noch habe er dem Dritten dabei geholfen. Er sei nicht der richtige Adressat für die Klage. Der OGH bestätigt jedoch, dass auch von einem mittelbaren Störer Unterlassung verlangt werden kann. Wörtlich: „Mittelbarer Störer ist dabei derjenige, der die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit hat, die auf ihn zurückgehende, aber unmittelbar vom Dritten vorgenommene Störhandlung zu steuern und gegebenenfalls auch zu verhindern“ (6 Ob 25/13i).

 Der Senat verwies auf eine gleichgelagerte Entscheidung, in welcher der „Österreich“-Zeitungsverlag GmbH für Aktivitäten eines Mitarbeiters einstellen musste, weil der Verlag „den Computer samt IP-Adresse zur Verfügung gestellt hat und solcherart Einfluss auf Art und Weise der Benutzung des Anschlusses nehmen konnte. Damit war „von einer Haftung der Beklagten für die Rechtsverstöße des Redakteurs auszugehen“.

Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.