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7. Okt. 2014

Waffe in der Schublade: erlaubt?

Singles mit Waffenbesitzkarte dürfen eine Pistole in einer offenen Schreibtischlade im Wohnzimmer liegen haben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden (2013/03/0075).

Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See hatte einem Mann die Waffenbesitzkarte entzogen, weil sie bei einer nicht angekündigten Überprüfung eine Glock 17 in einer offenen Schreibtischlade im Wohnzimmer vorfand. Die Unordnung im Zimmer sei zwar, wie die Sicherheitsdirektion (jetzt: Landesdirektion) in zweiter Instanz ausführte, für sich genommen nicht entscheidungsrelevant gewesen, habe jedoch waffenpsychologisch kein gutes Bild auf den Mann geworfen.

Der VwGH hob den Entzug der Waffenbesitzkarte auf. Von einer allein lebenden Person könne nicht generell „ein zusätzliches ein- bzw. aufbruchsicheres Behältnis für die Waffe“ gefordert werden. Warum in dem Fall ohne weitere Anhaltspunkte anzunehmen wäre, eine fremde Person könne mangels Aufsicht durch den Waffenbesitzer die Räumlichkeiten durchsuchen und die Waffe finden, ließ sich dem Bescheid nicht entnehmen.

Kategorien: Sonstiges

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