Ein Jäger und Bauer, der sich schon länger über eine Motocrosstrecke in seiner Nachbarschaft geärgert hatte, ließ eines Tages einen Fahrer ausrichten, er solle aufhören zu fahren, sonst schieße er ihn herunter. Als der Bauer dann mit dem Gewehr sich in Richtung Strecke bewegte, rief der Sportler die poilzei. Die Behörde sprach ein vorläufiges Waffenverbot aus, dieses wurde vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt (VwGH 2012/03/0064).
Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz