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19. Jun. 2012

Vom Vorstand in den Aufsichtsrat – zwei Jahre cooling off

Mit einem im europäischen Vergleich sehr scharfen Gesetz soll Ex-Vorständen der Weg ins Kontrollgremium zwei Jahre lang komplett versperrt sein

Nach dem Corporate Governance-Kodex soll in Übereinstimmung mit einer Empfehlung der EU-Kommission bei der Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes eine zweijährige Cooling-off-Phase eingehalten werden. Diese unverbindliche Regel will jetzt in Österreich ein Gesetzesentwurf durch eine weit schärfere Norm ersetzen: Künftig soll jeder Wechsel in den Aufsichtsrat einer börsennotierten AG innerhalb von zwei Jahren unzulässig sein. Anders als in Deutschland ist der Wunsch der Aktionäre, einen Ex-Vorstand in das Kontrollgremium zu berufen, irrelevant.

Der Entwurf sieht noch eine weitere Beschränkung vor: Wer strafgerichtlich verurteilt ist, scheidet künftig als Aufsichtsrat aus, dies aber nur, wenn die Verurteilung "die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt". Eine Aufzählung der einschlägigen Delikte enthält der Entwurf leider nicht. Er wird folglich Anfechtungsprozesse mit zweifelhaftem Ausgang provozieren. Eindeutig - und tröstlich - ist aber, dass die Neuregelung im Zusammenspiel mit den laufenden Ermittlungen den Aufsichtsrat tendenziell von Politikern freihalten dürfte.  

Stefan Müller, Rechtsanwalt, Bludenz
                                                                                                                                           

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