suchen

19. Mrz. 2013

Videokamera im Gang: Außerstreitgericht zuständig

Eine Mieterin hatte im Gang eines Mehrfamilienhauses eine Videokamera installiert, die verhindern sollte, dass ihre Eingangstür, wie es vorher wiederholt geschehen war, verschmiert und beschädigt wird. Der Vermieter klagte auf Entfernung. Er argumentierte, die Kamera habe auch den Liftausgang im Auge. Der OGH habe schon mehrfach entschieden, dass Mitbewohner es nicht akzeptieren müssen, systematisch überwacht zu werden.

Dennoch verlor er schlussendlich den Prozess, weil der OGH der Auffassung ist, dass Auseinandersetzungen über Veränderungen am Mietgegenstand nicht vor die ordentliche Gerichte gehören, sondern vom Außerstreitgericht geklärt werden müssen (6Ob 229/11m).

 

Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.