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7. Nov. 2012

Verwaltungsgerichte: Amtssachverständige bleiben

Ab 2014 sollen in Österreich die neuen Verwaltungsgerichte ihre Arbeit aufnehmen.

Bisher waren im Verwaltungsverfahren primär Amtssachverständige heranzuziehen. Das sind Experten, die bei einer Behörde arbeiten.

Es erhebt sich nun die Frage wer in solchen Gerichtsverfahren als Sachverständige beigezogen werden soll. Die Gerichtssachverständigen fordern, dass dort nur Leute aus ihren Reihen eingesetzt werden sollen. Es ist aber eher anzunehmen, dass sich die Politik für die Verwendung von sogenannten Amtssachverständigen stark macht. Amtssachverständige sind Experten die bei einer Behörde arbeiten. Die gerichtlich beeideten Sachverständigen meinen nun, vor einem Gericht müsse ein unabhängiger Sachverständiger tätig werden, nicht einer bei einer Behörde beschäftigt sei. Dem gegenüber ist man in Regierungskreisen der Auffassung, dass man durchaus Amtsexperten verwenden solle, sofern sie zuvor durchgeführten Verwaltungsverfahren nicht eingebunden waren. Es sei unsinnig auf das bei den Ämtern vorhandene Expertenwissen einfach zu verzichten.

Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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