suchen

13. Aug. 2012

Vergaberecht: zweite Chance für Sünder

Das Vergabegesetz sieht vor, dass wegen bestimmter Verfehlungen ein Bieter als unzuverlässig eingestuft wird und zwingend von weiteren Verfahren ausgeschlossen ist. Seit 2007 sieht das Gesetz jedoch vor, dass Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen doch noch eine Chance bekommt und zwar indem sie glaubhaft machen, sie hätten entsprechende technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen getroffen, die eine Wiederholung dieser strafbaren Handlung bzw. Verfehlung verhindern können. Je mehr Verstöße vorliegen und je schwerer sie sind, umso umfassender müssen die Selbstreinigungsmaßnahmen sein und umso strenger ist bei der Beurteilung vorzugehen, ob die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Es liegt nun ein Bescheid der Vergabekontrollbehörde vor (2012/04/0010) in welchem definiert wird, wann einem Bieter eine solche 2. Chance eingeräumt werden kann. Wichtig sind in aller erster Linie nachhaltige personelle Konsequenzen. Es genügt nicht, den betreffenden Sachbearbeiter zu entfernen, während andere verantwortliche Mitglieder der Geschäftsleitung keine Konsequenzen zu tragen haben. Es müssen auch als Konsequenz auf das Fehlverhalten unternehmensinterne Haftungen und Sanktionen verhängt werden. Die Kontrollbehörde überprüft, ob die Maßnahmen geeignet und ausreichend sind, um weitere gleichartige Verstöße zu verhindern.

Stefan Müller Rechtsanwalt in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.