Im Februar 2009 kam es mitten in der Nacht zu einer wilden Verfolgungsjagd. Beamten war ein Auto aufgefallen, dass in Schlangenlinien unterwegs war. Es gelang nicht, ihn aufzuhalten. Vielmehr ergriff er die Flucht. Auf dem Gelände einer Gärtnerei kam es dann zu einer Verfolgungsjagd zu Fuß. Der Polizist stürzte, verletzte sich schwer und war längere Zeit im Krankenstand.
Der Oberste Gerichtshof (10 Ob 55/11 b) verurteilte den Alkohollenker zu Schmerzensgeld und Schadenersatz in Bezug auf den Verdienstentfall. Obwohl der Alkohollenker eingewendet hatte, eine solche Verfolgung sei nicht notwendig gewesen, man habe ja nicht wissen können, dass er alkoholisiert ist. Die Gerichte wiesen dies zurück und meinten, dass aufgrund des „Fahrstils“ hinreichende Anhaltspunkte hierfür gegeben gewesen sein. Das der Polizist in der Lagerhalle der Gärtnerei über eine ungesicherte Stützmauer gefallen war, haben die Gerichte der Gärtnerei nicht angelastet. Sie mussten mit den vorgeschriebenen Vorgängen und insbesondere mit dem Eindringen Fremder auf das Gelände nicht rechnen.
Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt, Bludenz