In einer Grundsatzentscheidung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgestellt, dass in Verfahren, in denen Unionsrecht eine Rolle spielen, die Grundrechtscharta der EU wie die Verfassung selbst zu sehen ist. Aus diesem Grund kann in solchen Fällen der Österreichische Verfassungsgerichtshof angerufen werden und er kann Gesetze aufheben, die im Widerspruch zur Charta stehen.
Seine Entscheidungen werde der VfGH, wie er mitteilte, ohne Befassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) treffen, „wenn er zweifelsfrei dazu in der Lage ist“. Haben die Richter Zweifel, werden sie den Fall an den EuGH weiterleiten.
Patrick Piccolruaz Rechtsanwalt Bludenz