In der Österreichischen Innenpolitik ist umstritten, ob Staatsverträge insbesondere solche die zur Rettung des Euro abgeschlossen worden sind („Fiskalpakt“) noch vor dem Inkrafttreten vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden sollen. Der Bundespräsident und der Präsident des Verfassungsgerichtshofes sind der Auffassung, dass vor Inkrafttreten der Verträge eine solche Prüfung stattfinden sollte, auch eine der beiden Regierungsparteien (SPÖ) schloss sich dieser Position an, anders die Volkspartei:
„Der Verfassungsgerichtshof ist konzipiert als eine Überprüfungsinstanz im Nachhinein, wenn Entscheidungen getroffen sind. Ein anderer Weg wäre eine Aushebelung der gesetzgeberischen Alleinkompetenz unseres Parlaments.“
Das Problem an der jetzigen Situation: Staatsverträge können vom Verfassungsgericht erst geprüft werden, nachdem sie ratifiziert und in Kraft gesetzt wurden. Sollten die Höchstrichter entscheiden, dass ein bereits in Geltung befindlicher Staatsvertrag verfassungswidrig ist, dann darf er innerstaatlich nicht mehr vollzogen werden. Außenpolitisch würde er aber in Geltung bleiben, die Regierung wäre daher im Außenverhältnis an die im Staatsvertrag gemachten Zusagen (etwa Haftungen und Zahlungen beim ESM) gebunden.