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20. Aug. 2013

Verbotener Automat: Schadenersatz

Ein Lokalbetreiber der einen Spielautomaten aufstellt, ohne die hierfür erforderliche Bewilligung zu haben, haften die Spieler, die diesen benutzen, für alle erlitten Verluste (OGH 20.03.2013. 6 Ob 118/12i). Der Oberste Gerichtshof meint, dass zwar keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche vorliegen, dass jedoch der Lokalbetreiber in das Glücksspielmonopol des Bundes eingegriffen habe. Darüber hinaus, seien auch die für Einsatz und Gewinn vorgesehenen Bagatellgrenzen überschritten worden. Dies begründe die Schadenersatzverpflichtung gegenüber den Spielern. Das Glücksspielmonopol diene nämlich auch zum Schutze der Vermögensinteressen der Spieler.

Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz

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