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18. Apr. 2016

Trennung Schmerzensgeld für Krankenhausversäumnis

Ein Krankenhaus hatte einen Mann abgewiesen der mit Herzinfarktsymptomen Hilfe suchte. Er wurde nach Hause geschickt und verstarb dort. Der Sohn, der zu seinem Vater ein besonders enges Verhältnis hatte musste sein Sterben miterleben und erlitt einen Schock.

Das Krankenhaus zahlte ihm freiwillig ein Schmerzensgeld von 15.000 €. Damit war jedoch nicht zufrieden und klagte auf weiteren Schadenersatz.

In dem Verfahren wurde festgestellt, dass der Sohn, weil er den Tod des Vaters miterleben musste, ein Trauma erlitt. Eine Woche lang bestand demnach eine akute Belastungsstörung. Auch nach der akuten Traumaphase musste der Sohn immer wieder an das Erlebte denken. Drei Monate litt er an leichten Schmerzen, sechs Monate nach dem Tod des Vaters galt die posttraumatische Belastungsstörung als einigermaßen gut beherrschbar. Mit Spät- oder Dauerfolgen ist nicht zu rechnen..

Das Oberlandesgericht Linz wies die Forderung des Kinds nach mehr Schmerzengeld ab. Es verglich den Fall mit dem einer Frau, die ihre Tochter verlor und an einer Belastungsstörung sowie einer Depression litt. Auch sie hatte 20.000 Euro erhalten.

Doch erging dieses Urteil schon vor inzwischen 14 Jahren, als das Geld noch mehr wert war. Aber sowohl das Oberlandesgericht als auch der darauf vom Sohn noch angerufene Oberste Gerichtshof (OGH) betonten, dass man den einstigen Fall nicht mit dem jetzigen vergleichen könne. Denn damals musste eine Mutter, die bei einem Verkehrsunfall ihre zwölfjährige Tochter verlor, eine Psychotherapie mit 33 Terminen in Anspruch nehmen. Während der Sohn im jetzigen Fall keiner solchen Behandlung bedurft.

Vergleichsfälle gravierender

n einem anderen Fall wurden im Jahr 2007 einem Kind (bzw. dessen Nachlass) zwar sogar 35.000 Euro zugesprochen. Damals war der Sohn nach dem Unfalltod der Mutter aber so depressiv geworden, dass er sich selbst umbrachte, erklärte der OGH.
In Anbetracht dieser Vergleiche, sahen auch die Höchstrichter die Forderung nach 40.000 Euro im aktuellen Fall für überzogen an. Stattdessen bekommt der Teenager, der seinen Vater durch einen Fehler des Spitals tragisch verlor, 20.000 Euro für seine seelischen Leiden (1 Ob 22/16s).

Anwalt Mag. Patrick Piccolruaz

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