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7. Mai. 2014

Trauer-Schmerzensgeld für Tod der Tochter

Der Oberste Gerichtshof hat erstmals Schmerzensgeld für erlittene Trauer zugesprochen und zwar einem Vater, dessen Kind bei der Entbindung gestorben war. Schadenersatzpflichtig wurde die Hebamme, die trotz Vorliegen von Risikofaktoren eine Hausgeburt durchgeführt hatte. Das Gericht meinte, dass eine intensive gefühlsmäßige Bindung zwischen dem Vater und der Tochter bestanden habe, obwohl dieser das Kind nie kennenlernen konnte. Das Landesgericht Graz sprach dem Vater € 10.000,00 zu. Das Oberlandesgericht Graz bestätigte, somit ist das Urteil rechtskräftig. 

Auch wenn der Vater sein Kind nie kennenlernen konnte, habe eine „intensive Gefühlsgemeinschaft" zwischen ihm und der Tochter bestanden. Und weil die Tochter durch das Verschulden der Hebamme starb, stehe dem Vater 10.000 Euro Trauerschmerzengeld zu. Das entschied das Landesgericht Graz, das Oberlandesgericht bestätigte dies nun in einem der „Presse" vorliegenden Urteil (3 R 127/13s).

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