Der Oberste Gerichtshof hat erstmals
Schmerzensgeld für erlittene Trauer zugesprochen und zwar einem Vater, dessen
Kind bei der Entbindung gestorben war. Schadenersatzpflichtig wurde die
Hebamme, die trotz Vorliegen von Risikofaktoren eine Hausgeburt durchgeführt
hatte. Das Gericht meinte, dass eine intensive gefühlsmäßige Bindung zwischen
dem Vater und der Tochter bestanden habe, obwohl dieser das Kind nie
kennenlernen konnte. Das Landesgericht Graz sprach dem Vater € 10.000,00 zu.
Das Oberlandesgericht Graz bestätigte, somit ist das Urteil rechtskräftig.
Auch wenn der Vater sein Kind nie kennenlernen
konnte, habe eine „intensive Gefühlsgemeinschaft" zwischen ihm und der
Tochter bestanden. Und weil die Tochter durch das Verschulden der Hebamme
starb, stehe dem Vater 10.000 Euro Trauerschmerzengeld zu. Das entschied das
Landesgericht Graz, das Oberlandesgericht bestätigte dies nun in einem der
„Presse" vorliegenden Urteil (3 R 127/13s).