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15. Dez. 2011

Strafverfolgung: Wenn Opfer nochmals leiden

Die gesetzliche Lage für Verbrechensopfer hat sich zwar verbessert, aber trotzdem drohen Leidtragenden von Straftaten Traumatisierungen.

Heute haben Straftatopfer mehr Rechte, beginnend bei der Möglichkeit, am Verfahren mitzuwirken, bis hin zu Behelfen gegen rechtwidriges Verhalten und Entscheidungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Außerdem müssen die Opfer über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt werden, Entschädigungs- oder Hilfeleistungen zu erhalten. Im Verfahren können Sie Zeugen, Beschuldigte und Sachverständige befragen und unter Umständen Beweisanträge stellen. Manche können ihrerseits die Beantwortung von Fragen verweigern, wenn diese unzumutbar wäre. Darüber hinaus sind die Opfer über den Fortgang des Verfahrens zu informieren und zu Terminen zu laden. Von Bedeutung ist der Anspruch von Menschen, die Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt waren oder in ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt wurden, kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zu erhalten. Auch können Opfer mittels eines Fortsetzungsantrages die Einstellung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft überprüfen lassen.

Ein Spannungsverhältnis zwischen Verteidigungs- und Opferrechten kann sich aus dem Recht auf „schonende kontradiktorische Einvernahme“ ergeben. Dieses Recht ist für effektiven Opferschutz wesentlich: Junge Opfer und solche in schlechtem seelischen oder körperlichen Zustand können räumlich getrennt von Beschuldigten oder Angeklagten einvernommen werden. Fragen und Antworten werden per Video übertragen. Haben Kinder, Jugendliche bis 14 oder Opfer, die durch die Tat in ihrer Geschlechtssphäre verletzt wurden, im Rahmen einer solchen Einvernahme ausgesagt, können sie eine nochmalige Aussage verweigern.  

Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin, Bludenz 

Kategorien: Sonstiges

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