Eine 22-jährige Frau schilderte, warum es für sie nicht zumutbar sei, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen. Sie müsse 20 Mal pro Tag ein WC aufsuchen. In öffentlichen Verkehrsmitteln habe sie ständig Angst, die Toilette nicht mehr rechtzeitig zu erreichen. Ihre Durchfälle seien auch von einer gewissen Flatulenz begleitet. Erste Instanz verweigerte den Behinderten-Parkausweis:
Die Frau könne ja zum Beispiel saugfähige Einmalhosen tragen, um das Schlimmste zu verhindern, wurde ihr empfohlen.
Der VwGH (Ra 2016/11/0018) kam der Frau zu Hilfe. „Es ist geradezu offenkundig und bedarf keiner weiteren Erörterung, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel bei diesem Krankheitsbild unzumutbar ist“, erklärten die Höchstrichter. Die von der Vorinstanz angesprochenen Einmalhosen würden bei einer derart schweren Ausprägung der Krankheit keine Alternative darstellen.