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15. Dez. 2011

Sparen durch mehr Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen

Die Neigung der öffentlichen Hand, heimische Bieter zu bevorzugen, verursacht unnötige Mehrkosten im Milliardenbereich. Ein rechtskonformes Beschaffungswesen ist für die Sanierung des Haushalts entscheidend.

In der Praxis handeln die für öffentliche Beschaffungen verantwortlichen Entscheidungsträger jedoch oftmals nicht nur aufgrund (volks-)wirtschaftlicher Prämissen. Vielmehr gehen oft nationale bzw. regionale Interessen vor. Dies ist gemäß der sogenannten Public-Choice-Theorie damit zu erklären, dass auch die für Beschaffungsvorhaben politisch Verantwortlichen in der Regel (individuell rational und daher) nutzenmaximierend handeln. Statt des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses wird oft die Maximierung von Wählerstimmen in den Mittelpunkt gestellt

Beste Leistung zum besten Preis  

Dabei sollte - zumindest in der Theorie - das Ziel jeder öffentlichen Auftragsvergabe stets die Erlangung von „best value for money“ sein. Die öffentliche Hand hat also die Verpflichtung, die besten Leistungen zum besten Preis zu beschaffen - unabhängig von der geografischen Herkunft des Bieters. Genau deshalb normiert § 19 Abs. 1 Bundesvergabegesetz ausdrücklich die Verpflichtung zur Beachtung der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten sowie des Diskriminierungsverbotes vor. Um „best value for money“ jedoch tatsächlich erreichen zu können, muss hinreichender und im Idealfall grenzüberschreitender Wettbewerb vorhanden sein - wofür wiederum die Liberalisierung der nationalen Beschaffungsmärkte Voraussetzung ist.     Abschottung löst Reaktion aus   Hinzu kommt, dass die Abschottung von Beschaffungsmärkten - sei dies auf nationaler oder regionaler Ebene - zu Gegenmaßnahmen führt. Vom Beschaffungsmarkt ausgeschlossene Staaten beschränken im Gegenzug den Zugang zu ihren eigenen Beschaffungsmärkten, die Negativspirale findet ihre Fortsetzung.

Dennoch schließen ein effizientes Beschaffungswesen und die Förderung nationaler bzw. regionaler Unternehmen im Zuge von Auftragsvergaben einander nicht aus. So können und sollen beispielsweise durch Losvergaben und die Festlegung entspechender Eignungs- und Zuschlagskriterien (wie etwa Reaktionszeit, kurzfristige örtliche Verfügbarkeit, Umweltgerechtheit der Transporte etc.) entsprechende Impulse für nationale bzw. regionale Unternehmen gesetzt werden. Kontraproduktiv und schlicht ineffizient ist es aber, einem heimischen Unternehmen nur deshalb einen Auftrag zu erteilen, weil es eben ein österreichisches ist.

Protektionismus kontraproduktiv 

Alleine durch die Einhaltung des EU-Vergaberechtes wären in Östereich Einsparungen im Milliardenbereich möglich. Österreich kann es sich angesichts der angespannten budgetären Situation schlicht nicht leisten, Aufträge aus protektionistischen Motiven an heimische Unternehmen zu vergeben, wenn die zu beschaffenden Leistungen von einem Unternehmen aus dem Ausland zu besseren Konditionen erbracht werden könnten. Protektionismus im Beschaffungswesen ist kontraproduktiv.  

Stefan Müller, Rechtsanwalt, Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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