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9. Nov. 2011

Selbstanzeige u.U. erstaunlich „billig“

Die Anhebung der EU-Quellensteuer auf 35 Prozent macht einen Transfer von Kapitalvermögen ins Inland für viele Anleger attraktiv.
 
Anleger, die Vermögenswerte anonym im Ausland parken, geraten zunehmend in ein Dilemma: Während Kapitalerträge in Österreich mit 25 Prozent besteuert werden, wird die EU-Quellensteuer auf Kapitalerträge ab 1. Juli 2011 auf 35 Prozent angehoben. Die meisten EU-Länder melden die Kapitalerträge an das Heimatfinanzamt; in der Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Belgien und Luxemburg und anderen kleineren Staaten wird der Quellensteuerabzug jedoch vor Ort vorgenommen.

An sich wird die EU-Quellensteuer auf die österreichische Einkommensteuer angerechnet. Dies setzt aber voraus, dass die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung deklariert werden. Eine - ohnehin verbotene - Anonymveranlagung im Ausland wird so um zehn Prozent teurer.
Viele Betroffene sehen sich daher veranlasst, Schwarzgeld ins Inland zu transferieren. Dies hat zu einem starken Anstieg strafbefreiender Selbstanzeigen geführt. Viele fürchten allerdings, in den Fokus der Finanz zu geraten.

Auf Verjährungsfristen achten
Gründliche Recherche und eine gut vorbereitete Selbstanzeige sind kritisch für die erfolgreiche Rückführung ausländischen Vermögens. Dazu gehört die lückenlose Erfassung der bisher nicht besteuerten Erträge. Für Zeiträume ab 2003 wurden mit Jahresbeginn die Verjährungsfristen für hinterzogene Abgaben auf zehn Jahre ausgedehnt. Dies gilt jedoch nicht für die Verjährung der Finanzstrafe an sich: Im gerichtlichen Finanzstrafverfahren wird der Beginn der Verjährungsfrist bei fortgesetztem Strafverhalten laufend hinausgeschoben.
Aufzupassen ist auch bei Vermögensübertragungen. Die Schenkungs- und Erbschaftsteuer wurde zwar ab August 2008 in Österreich abgeschafft, für davor liegende Zeiträume kann jedoch nach wie vor eine Steuer festgesetzt werden.

Für die Ermittlung der nachzuzahlenden Einkommensteuer sind folgende Punkte zu beachten: Die Steuerbelastung auf laufende Erträge wie Dividenden und Zinserträge fällt in der Regel moderat mit 25 Prozent aus. Teurer kann es werden, wenn innerhalb der Verjährungszeiträume Spekulationsgewinne erzielt wurden, die dem normalen Einkommensteuertarif unterliegen. Auch die Besteuerung in Österreich nicht registrierter, sogenannter "schwarzer" Investmentfonds ist durch die pauschale Erfassung ausschüttungsgleicher Erträge in Höhe von zehn Prozent des Fondswertes hoch. Hier ist es in den meisten Fällen günstiger, im Wege eines Selbstnachweises auf Grundlage der verfügbaren Rechenschaftsberichte dieser Investmentfonds die tatsächlich realisierten Erträge zu berechnen und zu erfassen.
Im Falle konservativ gewählter Veranlagungsformen ergibt sich erfahrungsgemäß eine Abgabenbelastung von unter zehn Prozent auf das betroffene Vermögen. Diese insgesamt doch moderate Gesamtbelastung wird mit Aussicht auf die kommende EU-Quellensteuern noch interessanter.

Dr. Stefan Müller

Kategorien: Sonstiges

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