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16. Aug. 2012

Schutz der Kinder vor aggressiver Werbung

Eine Supermarktkette ist wegen verbotener Kinderwerbung gerichtlich verurteilt worden. Wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) berichtete, hatten die Verbraucherschützer wegen einer Kaufaufforderung für ein Stickersammelbuch ("Hol dir hier das Buch dazu") auf Unterlassung geklagt und recht bekommen. Das Urteil ist laut VKI nicht rechtskräftig. Die Werbeaussagen für das Sammelalbum von Spar richten sich nach Angaben der Konsumentenschützer "direkt an Volksschulkinder und stellen eine unzulässige direkte Kaufaufforderung und damit verbotene aggressive Werbung dar". Das Oberlandesgericht (OLG) Linz habe nun ein entsprechendes Unterlassungsurteil des Landesgerichtes Salzburg

"Schutz der Kinder vor aggressiver Werbung"
Das OLG Linz hatte nunmehr als Berufungsgericht geurteilt, dass hier eine aggressive und unlautere Geschäftspraxis vorliege, die zu unterlassen sei. Die Firma spreche mit dieser Werbung vor allem Schulkinder, jedenfalls aber unmündige Minderjährige an. Damit wird ein wichtiges neues Kapitel für den Konsumentenschutz in der Praxis eröffnet - der Schutz der Kinder vor aggressiver Werbung".

Petra Piccolruaz Rechtsanwältin in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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