Ein Verkehrsunfallopfer hatte zunächst seinen Prozess verloren. Die Richterin glaubte sogar, er sei ein Betrüger. Dabei ging es darum, ob das Fahrzeug beim Unfall beschädigt worden ist, oder ob es vorher Schäden aufgewiesen hatte. Der Betreffende hatte in dem Verfahren seinen Anwalt gebeten, Eltern und die Freundin als Zeugen vorladen zu lassen. Sie könnten bestätigen, dass das Fahrzeug vor dem Unfall in Ordnung gewesen sei. Der Anwalt kam dieser Aufforderung aber nicht nach.
Nach dem verlorenen Prozess klagte das Unfallopfer den Anwalt wegen dieses Versäumnisses. In diesem Schadenersatzprozess musste nun der Ausgang des 1. Verfahrens fiktiv ermittelt werden. Die Richter mussten sich eine Meinung darüber bilden, wie dieser 1. Prozess ausgegangen wäre, hätte man die Zeugen gehört.
Dieses Abwiegen ging für den Anwalt schlecht aus. Er musste rund € 8.000,00 Schadenersatz zahlen. Der Oberste Gerichtshof (2 Ob 208/12 w) wies den Rekurs des Rechtsanwaltes aus formellen Gründen zurück, damit erlangten die Entscheidungen der Vorinstanzen Rechtskraft.
Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz