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9. Jul. 2013

Richter und Medien

In einem Disziplinarverfahren wurde ein Richter verurteilt, weil er von einem von ihm geführten Ermittlungsverfahren entgegen dem Medienerlass des Ministeriums Medienkontakte unterhalten hatte. Insbesondere wurde ihm vorgeworfen, dass er gegenüber einem Journalisten das Prozessverhalten von 2 Beschuldigten hochrangigen Staatsanwälten bewertet hatte.

Der OGH gab der Berufung nicht statt, sondern bestätigte das Erkenntnis der Disziplinarbehörde (OGH 17.04.2103, Ds 2/13).

In ihrem Erkenntnis drückten die Höchstrichter die Meinung aus, dass die Anrufe des Richters die nicht dienstlich veranlasst gewesen sind und sich auf ein konkretes Verfahren bezogen, dem Ansehen des Berufstandes schaden, wenn der Richter an dem Verfahren, über das er gesprochen hat, selbst mitgewirkt oder in jüngster Zeit mitgewirkt hat. Das Prozessverhalten von leitenden Staatsanwälten in einem gegen sie geführten Verfahren sei selbstverständlich von öffentlichem Interesse und könne Gegenstand der Auskunftserteilung durch eine Medienstelle sein.  Das Verhalten des beschuldigten Richters hingegen sein standeswidrig.

 Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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