suchen

22. Aug. 2011

Rechtsfallen für Smartphone-User

Neue Apps bringen dem Nutzer etwa beim Reisen viel Komfort, aber auch den Kontrollverlust über die eigenen Daten.

Andere Programme laden sich ganze Adressbücher herunter, was den User zum Rechtsbrecher macht.

Um dem User die Arbeit des lästigen Eintippens dieser Daten abzunehmen, bieten einige Anbieter ein perfiden Service an: Es wird ihm eine Emailadresse genannt, an die er sämtliche Buchungsunterlagen und Reservierungsbestätigungen mailen kann. Dann wird auf den Servern des Anbieters eine ausgetüftelte Software aktiv, die aus den übermittelten Daten genau jene Informationen ausliest, die man in der Smartphone-App eingetragen haben will.

Gemeinsam mit den persönlichen Informationen, die der User bei der Registrierung selbst eingeben musste, bieten diese Daten einen ungeheuren Datenpool. der dem Anbieter frei Haus geliefert wird. Da wundert es nicht mehr, dass dermaßen aufwändige Services weitgehend kostenfrei angeboten werden. Der User ist hier nicht der Kunde, er ist vielmehr die Ware. Wollen Sie wirklich, dass ein einzelner Anbieter alle diese sensiblen Daten gesammelt zur Verfügung hat und damit unkontrollierbar machen kann, was ihm beliebt?

Das Recht bietet in diesem Zusammenhang kaum Schutz. Wen soll man klagen und wo? Und wie die weitere Verwendung der Daten verhindern? Die globale Ausgestaltung solcher Dienste bietet mitunter ein perfektes Versteck. Dem Rechtssuchenden sind de facto die Hände gebunden.

Unwissentlicher Rechtsbruch
Doch es gibt noch eine weitere Gefahr, die der Smartphone-User ausgesetzt ist. Unwissentlich wird so mancher allein durch die Verwendung (legal) erworbener Apps zum Rechtsbrecher. Denn es gibt immer mehr Apps, die neuen Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Usern, die die gleiche Apps auf ihren Smartphones benutzen, weltweit eröffnen. Dies sind vor allem Instant Messaging Apps und Apps zur Videotelefonie.

Ungefragt und meist unbemerkt werden dabei die gesamten Adressbücher auf einen unbekannten Server übertragen, inklusive aller Namen, Adressen, Emailadressen, Geburtstage, Spitznamen und sonstiger Informationen, die man eben gespeichert hat. Durch die Verwendung dieser Apps geben User die Daten ihrer Freunde, Bekannten oder Geschäftspartner weiter. Das Problem ist nur, dass diese zu keinem Zeitpunkt dazu ihre Bewilligung erteilt haben.

Selbst verantwortlich
Reflexartig sucht man nun die Schuld beim Anbieter, denn immerhin ist er es, der diese Daten durch seine App hochladen lässt. Das Dilemma ist nur, dass der Nutzer die datenschutzrechtliche Verantwortung dafür trägt, was mit den Daten seiner Kontakte geschieht. Es obliegt ihm, sich vorweg zu informieren, was mit den auf seinem Smartphone gespeicherten Daten bei Nutzung des von ihm gewählten Services passiert.

Potenzielle Schadensersatzansprüche bei einer unerlaubten Datenweitergabe treffen daher nicht nur den Anbieter, sondern auch den User – eine Belastungsprobe nicht nur für dessen Geldbeutel, sondern auch für Freund- und Bekanntschaften.

Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt

Kategorien: Sonstiges

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.