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21. Jul. 2014

Rechtsanwälte: Willkürvorwurf gegenüber Behörden erlaubt

Ein Rechtsanwalt hatte das Verhalten der Grundverkehrskommission drastisch kritisiert. Er warf den Beamten Willkür vor. Einer von ihnen bekenne seine Gleichgültigkeit gegenüber dem Gesetz bzw. die Bezirkshauptmannschaft setze sich durch die Verkennung der Rechtslage dem Vorwurf der Willkür heraus.

Der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer verurteilte den Anwalt wegen Verstoß gegen die Berufspflichten zu einer Geldstrafe von € 1.500,00 und meinte, Anwälte seien natürlich berechtigt, Kritik an Entscheidungen von Behörden zu üben. Das Abgleiten aber in Polemik sei mit der Wahrheitsfindung nicht zu vereinbaren. Der Vorwurf der Willkür bedeute gerade zu, dass ein Amtsmissbrauch vorliegen könne.

Der Oberste Gerichtshof stellte sich auf die Seite des Anwaltes und hob das Erkenntnis auf. Wenn eine Entscheidung einer Behörde als unsachlich und unzureichend begründet empfunden werde, dann sei durchaus eine pointierte Missbilligung, wie sie hier vorliege, zulässig (28 Os 3/14x).

Kategorien: Sonstiges

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