suchen

29. Apr. 2015

"Achtung Mutterkühe" genügt als Warnung

Die im allgemeinen Interesse liegende Landwirtschaft darf nicht durch eine Überspannung der Sorgfaltspflichten als Tierhalter unbillig belastet werden. Die Ansicht, dass eine Weide, auf der Mutterkühe mit Kälbern gehalten werden, nicht mit einem Zaun von dem durch diese führenden Wanderweg abgegrenzt werden muss, ist selbst dann vertretbar, wenn es bereits in der Vergangenheit zu einem Vorfall gekommen ist, bei dem Kühe auf den Hund eines Wanderers aggressiv reagierten. Durch die Aufstellung von Schildern mit der Aufschrift „Achtung Mutterkühe! mit Führung von Hunden auf eigene Gefahr“ ist die Sorgfaltspflicht des Tierhalters erfüllt. (OGH 18. Feber 2015,2 Ob 25/15 P)

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.