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13. Nov. 2012

Private Internet-Beleidigungen ungestraft?

Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass eine Privatperson die in einem Online-Forum beleidigt worden ist, kein Recht hat die IP-Adresse des betreffenden Users zu erfahren. Die Betroffene forderte daher vom Internet-Portal, dass die IP-Adresse des Beleidigers herausgebe. Sie stützte sich dabei auf eine Bestimmung des österreichischen E-Commerce Gesetzes wonach Name oder Adresse eines Users herausgegeben werden müssen, sofern diese bekannt sind und die Information für seine Rechtverfolgung von Rechten benötigt werden. Im gegenständlichen Fall waren Name und Adresse allerdings unbekannt, weil der Poster sich nicht registriert hatte. Die Beleidigte vertrat die Auffassung aus der Norm ergebe sich auch, dass sie die IP-Adresse erfahren dürfe, konkret ginge es hier um eine sogenannte dynamische IP-Adresse, also um eine die im Gegensatz zu einer statischen Adresse nicht fix einer bestimmten Person zugeordnet ist.

In allen Instanzen abgewiesen.

Die Frau blieb in allen Instanzen zuletzt auch beim OGH erfolglos.

Die Frau könne nämlich, selbst wenn sie vom Portal die dynamische IP-Adresse des Users erfährt, nicht in weiterer Folge zum Internet-Provider gehen, und dort Auskunft darüber begehren, wer hinter der Adresse steht. Der OGH betonte, dass bereits bisher die Rechtsprechung besagte, dass Internet-Provider Privatpersonen in solchen Fällen keine Auskunft geben müssen. Dies sei nun – nach einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – erst recht klargestellt. Da die Frau also „auf legalem Weg“ nicht herausfinden könne, wer hinter der IP-Adresse stehe, müsse das Portal diese auch nicht herausgeben, betonte der OGH (6Ob 119/11k).

Aus dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) ergibt sich im Übrigen, dass auch über statische Adressen nur dann Auskunft gegeben werden muss, wenn eine Anfrage der Staatsanwaltschaft oder zu mindestens der Verwaltungsbehörde vorliegt. Privatpersonen bekommen keine Auskunft.

Einer Person die in einem Online-Forum beleidigt wird, bleibt also nur mit dem Forumbetreiber Kontakt aufzunehmen und ihn zu bitten die Beleidigung offline zu stellen.

Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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