Mit einstweilige Verfügung ging die Tierärztekammer gegen einen Mann vor, der
Physiotherapie für Pferde anbietet,
ohne zum Tierarzt ausgebildet zu sein.
“ Gerne unterstützen wir Sie beim Erhalt der Gesundheit, Schmerzlinderung sowie Leistungssteigerung ihres Pferdes " . Mit diesem Slogan wandte sich ein Tiroler an die Öffentlichkeit. Er bezeichnete sich selber als „veterinärmedizinisch geprüfter Physiotherapeut "
Er berief sich auf eine Ausbildung die er bei der Österreichischen Gesellschaft für Pferde-Physiotherapie absolviert habe. Danach sei Physiotherapie für Pferde
keine Konkurrenz zur Tierarzttätigkeit, sondern eine
begleitende und unterstützende Maßnahme. Er arbeite nur mit Pferden, die er für gesund halte oder die vom Tierarzt zuvor untersucht worden seien.
Vorsorgecheck und Betreuung
Zum Leistungsspektrum gehörten ein Vorsorgecheck über den physischen Zustand von Pferden physikalische Therapien und posttraumatische bzw. postoperative Betreuung. All das wollte die Tierärztekammer verbieten lassen, dürften laut Tierärztegesetz durch nur Tierärzte Tiere untersuchen und behandeln.
Das Landesgericht Innsbruck erließ die beantragte einstweilige Verfügung, das Oberlandesgericht bestätigte. Es ließ aber einen Revisionsrekurs zu, damit der OGH klären könne, wie weit der Tierärzte-Vorbehalte reiche. Mittlerweile war ein anderes OGH Urteil ergangen, das sich mit dieser Frage befasst hatte. Es ging nämlich dabei genau um jene Gesellschaft, die den Tiroler Physiotherapeut ausgebildet hatte. In dieser Entscheidung stellte der OGH klar, dass die von der Gesellschaft vermittelte
Tätigkeit nur von Tierärzten ausgeübt werden dürfe( 1 Ob 142/14 k). Damit hatte sich die Revision erledigt.