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16. Okt. 2012

Onlineapotheken dürfen nach Österreich liefern

Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich klargestellt, dass Apotheken aus dem EU-Raum Medikamente nach Österreich liefern dürfen. Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Es darf sich nicht um rezeptpflichtige Medikamente handeln und sie müssen für den persönlichen Bedarf benötigt werden. Weiters meine der Oberste Gerichtshof (OGH), dass Werbung für nicht rezeptpflichtige Medikamente, die nur im Versendersaat zugelassen sind, jedoch den in Österreich angebotenen Medikamenten entsprechen, rechtens ist.

Soweit das Österreichische Arzneimittelgesetz dies verboten hat, verstößt es nach Auffassung der Höchstrichter gegen EU-Recht.

Der OGH folgt mit dieser Entscheidung einer des EuGH. In dieser hat er ausgesprochen, dass ein Versandhandelsverbot mit EU-Recht nur dann vereinbar ist, wenn es sich um rezeptpflichtige Medikamente handelt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es im Staat, aus dem geliefert wird, unter die Rezeptpflicht fällt, entscheidend ist die Rechtslage im Land des Bestellers.

Der Oberste Gerichtshof (4 Ob 13/12h)stellt weiters klar, dass auch kein Verstoß gegen die Zulassungsbestimmungen von Medikamenten vorliegt, wenn das konkrete Medikament unter dem vertriebenen Namen in Österreich nicht zugelassen ist, jedoch ein Medikament mit gleichem Wirkstoff und Zusammensetzung in Österreich für den rezeptfreien Verkauf zugelassen ist und darüber hinaus das vertriebene Medikament im Versendestaat eine Zulassung besitzt.

Petra Piccolruaz Rechtsanwältin in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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