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22. Jan. 2013

Neue Verwaltungsgerichte im Würgegriff der Länder ?

2014 wird es in Österreich unabhängige Verwaltungsgerichte geben. Mit der sogenannten Verwaltungsgerichtsnovelle wollte der Gesetzgeber eine vollständige Kontrolle aller Behörden durch Gerichte einrichten. Entscheidungen von Bundesbehörden sollen künftig beim Bundesverwaltungsgericht oder beim Bundesfinanzgericht überprüft werden können. Entscheidungen einer Landesbehörde beim jeweiligen Landeverwaltungsgericht.

So weit, so gut

Den Ländern wird offenbar erst jetzt bewusst, was diese totale Kontrolle an Machtverlust bedeutet. Denn die bisherige Praxis von Mauschelei und Freunderlwirtschaft muss nun einer Transparenz weichen. Parteieneinfluss wird zurückgedrängt.

Nun schlagen die Länder zurück und zwar über Einflussnahme auf die „Justizverwaltung“. Auch sollen die Richter kein Dienstrecht erhalten, welches ihre Unabhängigkeit ausreichend absichert. Es bleibt abzuwarten wie diese Interventionsgelüste im Einzelnen aussehen werden. Zu vermuten ist, dass manche verfassungswidrig sind. Wenn auch die Höchstrichter die eine oder andere Maßnahme aufheben werden, so ist doch anzunehmen, dass die Länder ihre Möglichkeiten bis an den Rand der Verfassungswidrigkeit ausdehnen werden.

Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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