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14. Jun. 2012

Neue Regelung für die „Cookie-Einwilligung“

Ende November 2011 ist in Österreich eine Regelung in Kraft getreten, die die Verwendung von Cookies von der vorherigen Einwilligung der Nutzer in Kenntnis der Sachlage abhängig macht. § 96 Abs 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde in Umsetzung der europäischen " E-Privacy-Richtlinie" erlassen und sieht vor, dass Website-Betreiber die Nutzer darüber informieren müssen, welche personenbezogenen Daten sie ermitteln, verarbeiten und übermitteln, auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke das erfolgt und wie lange die Daten gespeichert werden. Basierend auf diesen Informationen muss der Nutzer die Einwilligung vor dem Beginn der Datenverarbeitung erteilen (sog. "Opt-In" ). In der Praxis bedeutet das, dass der Nutzer beim erstmaligen Besuch einer Website über diese Umstände zu informieren ist und dann aktiv eine eindeutige Einwilligungshandlung setzen muss. Das kann etwa durch aktives Setzen eines "Häkchens" in einer Checkbox erfolgen. Das bloße Untätigbleiben, etwa dadurch, dass das Häkchen in der Checkbox bereits gesetzt ist und durch einen "Weiter"-Link die nächste Seite angewählt wird, genügt dafür nicht. Die Einwilligung hat freiwillig zu erfolgen und darf nicht von anderen Handlungen des Nutzers abhängig gemacht werden. Und schließlich muss der Websitebetreiber die Einwilligung entsprechend nachweisen können.

Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt, Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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