Die Tragödie hätte sich 2010 in einem Haus in Perchtoldsdorf zugetragen hat. Ein Mann erschoss damals – angeblich in Notwehr – seinen Sohn und wurde wegen Mordes verurteilt. Der Sohn war Eigentümer des Hauses, sein Vater hatte ein im Grundbuch einverleibtes Wohnrecht.
Die Halbschwester des Ermordeten, die woanders lebte, wollte als Erbin das Wohnrecht löschen und das Haus räumen lassen (Anwalt: Stefan Prokop). Wie der Oberste Gerichtshof (4Ob198/13s) nun bestätigte, kann sie das Dauerschuldverhältnis auflösen. Es sei jedenfalls vertretbar, den Mord am Eigentümer der Liegenschaft als Grund zur außerordentlichen Aufkündigung des Wohnrechts zu nehmen, so der OGH.
Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz