Der Transfer von Mitarbeiterdaten in einer österreichischen Gesellschaft an die Konzernmutter, eine gängige Praxis, entsprach bisher nicht immer den gesetzlichen Vorschriften. Einerseits dürfte ein solcher Transfer nur erfolgen, wenn der den gesetzlichen Vorschriften entsprach, andererseits war sogar eine Meldung erforderlich, wenn eine Übertragung ins Ausland erfolgt ist.
Vor kurzem trat nun mit einer Verordnung eine Liberalisierung ein. Für bestimmte, genau definierte Daten ist diese Meldungs- und Genehmigungspflicht gestrichen worden.