Der Verfassungsgerichtshof prüft ihre Rechtsanwaltsordnung und Regelungen der Anwaltskammer Wien über die Beiträge von Rechtsanwaltsanwärtern (Konzipienten) zur Altersvorsorge. Konkret geht es darum, dass bei diesbezüglichen Abstimmungen 2 Stimmen von Konzipienten so viel zählen, wie eine eines in die Liste eingetragenen Anwaltes.
Der Verfassungsgerichtshof hat nun Bedenken gegen diese Regelung. In dem Einleitungsbeschluss heißt es: „Man darf gespannt sein, wie sich der Verfassungsgerichtshof zu der Problematik äußert. Hebt er die betreffende Bestimmung auf, so wird bei der Rechtsanwaltsordnung auch ein anderer Stelle nachgebessert werden müssen.
Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz