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15. Nov. 2012

Klagszustellung an einen Staat

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg verurteilte Österreich, weil er einer Frau die Möglichkeit nahm eine Klage gegen die USA zuzustellen. In einem arbeitsrechtlichen Streit wollte eine Frau die bei der US-Botschaft in Wien beschäftigt gewesen ist, Ansprüche stellen und Klage gegen die Vereinigten Staaten von Amerika einbringen. Nachdem die Klagszustellung gescheitert war, beantragte sie die Bestellung eines Kurators für die USA. Der Oberste Gerichtshof lehnte eine solche Bestellung aber ab. Die Weigerung die Klage anzunehmen sei kein Vorgang nach dem Zustellungsgesetz sondern ein Auszug staatlicher Souveränität.

Die Frau beschwerte sich nun beim EGMR in Straßburg und bekam nun – viele Jahre später – Recht. Der EGMR (Nr. 156/04, Wallishauser gg. Österreich, veröffentlicht im „Newsletter Menschenrechte“ 4/2012) betonte, dass die Fotografin in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden sei. Österreich kann gegen das Urteil nur noch bei der großen Kammer des EGMR berufen.

Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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