Das Urteil eines
deutschen Amtsgerichts hatte sich mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit Kettenverträge mit Bundesliga Fußballern zulässig seien. Der klagende Profi erhielt in 1. Instanz Recht. Die im Gesetz vorgesehene Höchstdauer von 2 Jahren sei bereits überschritten. Das habe zur Folge, dass der Betreffende
nun als fix angestellt gilt. Würde das Urteil Bestand haben, hätte dies weitreichende Auswirkungen auf den Fußball Profibetrieb und nicht nur auf diesen .
Fachleute gehen aber
nicht davon aus, dass dieses Urteil den
Instanzenzug übersteht. Der Verein hatte sich in 1. Instanz auf „Branchenüblichkeit“ berufen und mit diesem Argument kein Glück. Es wird im Berufungsverfahren wohl in die Waagschale geworfen werden, dass im Sport wie im Theater und überhaupt dem Show Business ein sogenanntes Auswechselbedürfnis des Publikums bestehe, auf welches Rücksicht zu nehmen sei. Dies sei durchaus eine sachliche Rechtfertigung für eine Ausnahme vom Gesetz.
Der
österreichische Fußballbetrieb hat nichts zu befürchten. Obwohl eine EU-Richtlinie dies verlangt gibt es
hierzulande keine Beschränkungen für Kettenverträge.