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22. Apr. 2013

Kein Hundehalteverbot wegen aggressiven Verhaltens des Besitzers

Die erstinstanzlichen Behörden hatten bei einer Hundebesitzerin folgendes festgestellt: Ihre 2 Kampfhunde hatten einen anderen Hund attackiert, Menschen die eingreifen wollten, wurden verletzt. Die Frau zeigte sich danach völlig uneinsichtig und gab zu, Epileptikerin mit Kreislaufproblemen zu sein. Sie war schon früher, unabhängig von der Hundehaltung, den Behörden negativ durch Sachbeschädigungen, gefährliche Drohungen, illegale Prostitution, etc. aufgefallen. Auch neige sie, wie die Nachbarn  berichtet hatten, zu Wutausbrüchen. Das war für die Behörden Grund genug über sie ein zehnjähriges Verbot der Hundehaltung auszusprechen. Der Verwaltungsgerichtshof vertrat die Auffassung, Vorfälle und Probleme ohne Zusammenhang mit der Hundehaltung dürften nicht als Gründe für ein Verbot angeführt werden. Überdies sei ein zehnjähriges Verbot ein sehr massiver Eingriff in die Lebenssphäre einer Person. Dafür seien schon gewichtige prüfbare Begründungen der Behörden erforderlich.

Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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