Ein Postbeamter hatte die PSK-Konten zweier politisch unliebsamer Kollegen abgefragt. Er war Personalvertreter der gegnerischen Fraktion. Dafür ist er disziplinarrechtlich für schuldig befunden worden. In einem zweiten Verfahren hingegen erfolgte „in Zweifel“ ein Freispruch. Damals ging es um grundloses Fernbleiben vom Dienst. Nach 25 Jahren Dienstzeit stellte er nun den Antrag, dass ihm das sogenannte Jubiläumsgeld ausbezahlt werden solle. Die unteren Instanzen verweigerten ihm dies. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH 2012/12/0105) hob den Bescheid auf und meinte, illegale Kontoabfragen seien zwar eine gravierende Tat, jedoch wieder nicht so, dass schon ein Amtsmissbrauch vorliege. Das Vergehen habe an 5 Tagen in einem Zeitraum von 4 Monaten stattgefunden, dass sei ein relativ kurzer Zeitraum dem ein jahrzehntelang korrektes Verhalten des Beamten gegenüberstehe. Über dies sei nur eine milde Geldbuße verhängt worden. Der Freispruch „im Zweifel“ dürfe nicht herangezogen werden. Dem Beamten stehe das Jubiläumsgeld zu.
Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz