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14. Jan. 2013

Journalistische Sorgfaltspflicht: googlen reicht nicht

Der Inhaber der Internet-Zeitung "unzensuriert.at", die 1848 Medienvielfalt Verlags GmbH, wurde der Üblen Nachrede für schuldig befunden und zu einer Entschädigungszahlung von 2000 Euro verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Plattform hatte am 28. Mai und am 2. Juli berichtet, dass gegen den ORF-Journalisten Ed Moschitz noch ein Verfahren wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung anhängig wäre.

Der Chefredakteur von "unzensuriert.at", Alexander Höferl, der seiner Aussage nach den ersten der beiden von Moschitz geklagten Artikel verfasst hatte, erklärte nun Richterin Nicole Baczak, er sei sich der Verfahrenseinstellung "zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst" gewesen. Auf die Frage, wie er recherchiert hätte, berief sich Höferl auf "Internetrecherche und Google-News". Dort habe er Meldungen gefunden, "aus denen nicht herauszulesen war, dass das Verfahren wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung schon eingestellt ist". Höferl räumte ein, weder bei der zuständigen Staatsanwaltschaft noch bei Moschitz nachgefragt zu haben.

Für die Richterin lag damit ein grober Verstoß der journalistischen Sorgfaltspflicht vor. Die Basis, auf der die zulasten von Moschitz gehende "ehrenrührige Behauptung" fußte, sei "nicht einmal eine journalistische Tätigkeit", sagte Baczak. Sollte ihr Urteil in Rechtskraft erwachsen, muss dieses binnen 14 Tagen auf "unzensuriert.at" veröffentlicht werden.

Kategorien: Sonstiges

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