Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich mit der Klage eines Aktionärs zu befassen, wo er sich über das Ausschreiten des Daimler-Chefs Jürgen Schrempp zu spät informiert fühlte. Die Richter meinten, dass alle Entscheidungen nicht erst dann öffentlich gemacht werden müssen, wenn sie bereits getroffen worden sind, sondern auch, wenn sie vorbereitet werden und sehr wahrscheinlich sind. (Rechtssache C-19/11)
Zwar hatte Daimler in einer Art Pressemitteilung bekannt gegeben, dass der Aufsichtsrat dem Ausscheiden Schrempps zugestimmt habe. Da die Rücktrittsabsicht intern schon früher mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden erörtert war, hätte man die Öffentlichkeit früher informieren müssen.
Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz