Eine Frau hatte ein Tierheim besucht und wollte dort einen Hund auswählen und mitnehmen. Es handelte sich um einen American Staffordshire Terrier. Der Hund hatte sich zunächst zutraulich und verspielt gezeigt, bei der Verabschiedung aber beugte sich die Frau aus kurzer Distanz zum Hund hinunter und sprach mit ihm. Der Hund, der schlecht hört, schlecht sieht und schielt, verletzte dabei die Frau mit seinen Zähnen am rechten Nasenflügel. Die Frau verklagte den Tierschutzverein und sah das Verschulden darin, dass der Hund keinen Beißkorb getragen habe. Sie hatte damit aber keinen Erfolg. Wegen einer Verletzung am Ohr war das Tier vom Tragen eines Maulkorbes befreit. Es habe sich während der monatelangen Beobachtung durch den Tierschutzverein friedlich gezeigt und sich auch der Frau gegenüber zunächst unauffällig verhalten. Die Frau habe sich aber selbst in eine Gefahrenlage gebracht, weil sie sich über den Kopf des bekannt, seh- und hörbehinderten Hundes näherte und diesen aus kurzer Distanz ansprach. Es sein ein natürliches Verhalten, dass ein Hund in einer solchen Situation regiere und in die Höhe fahre (OGH 1 Ob 35/13y).
Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz