„Die Bilanz nach dem ersten halben Jahr ist durchaus positiv.“ Friedrich
Alexander König, Leiter der Abteilung für Strafverfahrensrecht im
Justizministerium, ist mit dem neuen „Hinweisgebersystem“ der Justiz zufrieden.
Über die auch Whistleblower-Hotline genannte Online-Plattform (www.justiz.gv.at), auf
der man Verdachtsfälle von Wirtschaftskriminalität anonym melden kann, sind
seit der Einführung am 20.März Meldungen zu 590 Fällen eingegangen. 42 davon
werden von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, der eigentlichen
Adressatin des Systems, weiterbehandelt, mehr als 300 wurden an andere
Staatsanwaltschaften oder den Fiskus weitergeleitet. In 157 Fällen fand sich
nach einer Prüfung „kein konkreter Anfangsverdacht“, so König. Aber nur 53
Fälle waren völlig „substratlos, also für den Papierkorb“. Das sei mit neun
Prozent wesentlich weniger als bei all den anderen Eingaben, die auf
konventionellen Wegen die Justiz erreichen.
Der Vorteil der
Hotline besteht darin, dass es – wiewohl anonym – über ein elektronisches
Postkastensystem Rückfragen beim Hinweisgeber ermöglicht. „Durch gezieltes
Nachfragen können wir prüfen, ob an den Hinweisen etwas dran ist“, sagte König
beim Symposium zum Wirtschaftsstrafrecht. „Wir können Vernaderer relativ rasch
erkennen.“
Das neue System
soll zwei Jahre im Probebetrieb laufen und ist für Fälle von Korruption,
Sozialbetrug, Wirtschafts-, Finanzstrafsachen, Bilanz- und Kapitalmarktdelikten,
Geldwäscherei gedacht. Das Ministerium hofft, auch potenzielle Kronzeugen zu
Meldungen zu animieren: Mittels Referenznummer können sie ihre Maske noch
fallen lassen, nachdem die Staatsanwaltschaft zu ermitteln begonnen hat.