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29. Apr. 2014

Hotline für Whistleblower – positive Bilanz

„Die Bilanz nach dem ersten halben Jahr ist durchaus positiv.“ Friedrich Alexander König, Leiter der Abteilung für Strafverfahrensrecht im Justizministerium, ist mit dem neuen „Hinweisgebersystem“ der Justiz zufrieden. Über die auch Whistleblower-Hotline genannte Online-Plattform (www.justiz.gv.at), auf der man Verdachtsfälle von Wirtschaftskriminalität anonym melden kann, sind seit der Einführung am 20.März Meldungen zu 590 Fällen eingegangen. 42 davon werden von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, der eigentlichen Adressatin des Systems, weiterbehandelt, mehr als 300 wurden an andere Staatsanwaltschaften oder den Fiskus weitergeleitet. In 157 Fällen fand sich nach einer Prüfung „kein konkreter Anfangsverdacht“, so König. Aber nur 53 Fälle waren völlig „substratlos, also für den Papierkorb“. Das sei mit neun Prozent wesentlich weniger als bei all den anderen Eingaben, die auf konventionellen Wegen die Justiz erreichen.

Der Vorteil der Hotline besteht darin, dass es – wiewohl anonym – über ein elektronisches Postkastensystem Rückfragen beim Hinweisgeber ermöglicht. „Durch gezieltes Nachfragen können wir prüfen, ob an den Hinweisen etwas dran ist“, sagte König beim Symposium zum Wirtschaftsstrafrecht. „Wir können Vernaderer relativ rasch erkennen.“

Das neue System soll zwei Jahre im Probebetrieb laufen und ist für Fälle von Korruption, Sozialbetrug, Wirtschafts-, Finanzstrafsachen, Bilanz- und Kapitalmarktdelikten, Geldwäscherei gedacht. Das Ministerium hofft, auch potenzielle Kronzeugen zu Meldungen zu animieren: Mittels Referenznummer können sie ihre Maske noch fallen lassen, nachdem die Staatsanwaltschaft zu ermitteln begonnen hat.

Kategorien: Sonstiges

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