Der OGH verbietet Zeitschriftencover, das assoziativen Zusammenhang mit Hitler herstellte.
Julius Meinl V., ehemaliger Chef und nunmehriger Aufsichtsratsvorsitzender der Meinl Bank, hat einen juristischen Sieg gegen die Zeitschrift „Format“ errungen. Meinl war auf dem Cover der Ausgabe vom 15.Mai 2009 (s. Faksimile) auf eine Weise dargestellt worden, die wohl nicht zufällig an eine Abbildung Adolf Hitlers erinnerte. Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs war die Aufmachung der Zeitschrift herabwürdigend und ehrenrührig, und sie verletzte das Persönlichkeitsrecht und berechtigte Interessen Meinls (4 Ob 174/10g).
Das Bild allein wäre ohne Weiteres durchgegangen: Es erinnerte zwar an eine Pose, in der auch Hitler sich gern ablichten ließ – Halbprofil, starrer Blick, Schatteneffekte –, war aber ein Originalfoto. Daneben stand jedoch der sinnige Titel „Meinls Kampf“ (gemeint: gegen den Verdacht der Behörden, in die Schädigung von Meinl-European-Land-Anlegern verwickelt gewesen zu sein). Der OGH sah im Gesamteindruck des Bild- und Wortteils – nämlich des Wortspiels zwischen Meinls Nachnamen und Hitlers Hauptwerk – einen assoziativen Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus hergestellt, für den kein sachlicher Anknüpfungspunkt bestand. Der Gerichtshof gab deshalb Meinls Unterlassungsklage statt.
Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin, Bludenz